Patienten-Info
Verordnung und Kostenrückerstattung
Für eine rehabilitative physiotherapheutische Behandlung ist es notwendig, dass Sie sich vom Arzt eine Therapie verordnen lassen. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn von der Krankenkasse bewilligt werden. Damit ist eine
Teilrückerstattung der Kosten gewährleistet.
Sollte jedoch der Krankheitsverlauf den sofortigen Beginn der Therapie nahe legen und die Bewilligung noch nicht vorliegen, wird dies meistens für die erste Therapieeinheit (unter Verweis auf die dringende Therapiebedürftigkeit) von der Kasse geduldet, obwohl es gegen die formalen Erfordernisse verstößt.
Die Therapiekosten sind vom Patienten zu bezahlen und können nach Abschluss der Therapie bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sie bekommen je nach Krankenkasse und Verordnung ca. 35 €, 40% der Behandlungskosten rückerstattet.
Prävention
Sie haben die Möglichkeit, Einzeltermine zur Prävention wahrnehmen, um Beschwerden vorzubeugen, sich auf vermehrte Belastungen im Sport oder Beruf vorzubereiten oder sich einfach was Gutes tun. Für eine vorbeugende Behandlung ist keine Verordnung notwendig. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen auch keine Kosten.
Hausbesuche
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Therapieeinheiten in meiner Praxis wahrzunehmen, so biete ich auch Hausbesuche an. (Salzburg und im Umkreis von 20km von Salzburg)
Bitte bedenken Sie, dass ich bei Hausbesuchen einen Zuschlag verrechnen muss. Bei einem Hausbesuch ist es wichtig, dass der Zusatz „Hausbesuch“ vermerkt ist.
Behandlungszeiten
Für den ersten Termin wird eine Stunde (ausführliches Gespräch, Erstbefund, Behandlung) berechnet. In der Regel dauert die Behandlung 50 Minuten, die folgenden Therapiezeiten können je nach Bedarf variieren.
Termin
Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben.
Bitte beachten: Praxisbesuch nur nach telefonischer Voranmeldung möglich!